Allgemeine Geschäftsbedingungen Golferia Berlin
Minigolf im Hause:
Mit der Buchung unserer Indoor-Anlage erkennen Sie die dafür geltende Nutzungsordnung an. Die buchende Person der Anlage übernimmt die Verantwortung für seine am Spiel beteiligten Begleitpersonen. Wir tragen nur die Verantwortung für die Bespielbarkeit der Anlage nach den allgemeingültigen Spielregeln und der Nutzbarkeit des Obergeschosses im Allgemeinen, übernehmen deshalb nicht die Aufsichtspflicht über die begleitenden Personen. Diese Pflicht liegt ausschließlich bei der buchenden Person (explizit aufgeführt: Eltern haften für die Kinder, Lehrer oder Horterzieher für die Schüler, Ausbilder für die Auszubildenden, Gastgeber für ihre Gäste).
Anmietungen:
Die Anmietung der Gasträume für Feiern und Tagungen (private, geschlossene Veranstaltungen) sollte langfristig vor der geplanten Veranstaltung vorgenommen werden. Stimmen Sie als Gastgeber bitte rechtzeitig Ihren Wunschtermin telefonisch (030 93497395) oder persönlich mit uns ab. Nutzen Sie außerdem bitte zur Anmeldung unser Auftragsformular.
Musik:
Wir übernehmen bei privaten, geschlossenen Veranstaltungen keine Organisation von musikalischen Vorführungen jeglicher Art. Das schließt die Bereitstellung hauseigener Ton- und Bildtechnik sowie Empfehlungen für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung nicht aus (siehe Menüpunkt Partner-Links). Musikalische Vorführungen organisiert der private Gastgeber eigenverantwortlich. Die Abrechnung erfolgt zwischen Musiker und Gastgeber direkt. Eventuelle erforderliche Meldungen für die Künstlersozialabgabe und/oder die GEMA obliegen dem Gastgeber, der auch die dafür anfallenden Kosten allein trägt. Der Verzehr der Musiker geht zu Lasten des Gastgebers.
Für die Rechnungsstellung maßgebliche Personenzahl:
Die verbindliche Personenzahl ist spätestens acht Kalendertage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Sollte die Teilnehmerzahl unterschritten werden, so wird bei der Rechnungsstellung die angemeldete Personenzahl zu Grunde gelegt. Sollte die angegebene Personenzahl überschritten werden und daraus Mehrverzehr entstehen, so ist die tatsächliche Personenzahl für die Rechnungsstellung maßgeblich.
Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke:
Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist in unseren Räumen ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlungen brechen wir Ihre Veranstaltung ersatzlos ab und sprechen ein Hausverbot aus. Ausgenommen hiervon sind begründete und mit uns im Voraus abgestimmte Eigenleistungen des Gastgebers z.B. bei Allergien oder ernährungsabhängigen Gesundheitsstörungen. Unter die Ausnahme fällt außerdem Kleinstkindnahrung, die wir gern auch erwärmen sowie die Kaltverpflegung bei Schulklassen oder Hortgruppen.
Bei abgestimmtem Verzehr von Speisen und Getränken in unseren Räumen, berechnen wir zum Ausgleich des Gewinnausfalles pauschaliert ein Entgelt (Gabel-, Korkengeld). Die Höhe dieses Entgeltes ergibt sich aus der Menge des mitgebrachten Verzehrsgutes und des durch uns trotzdem noch zu erbringenden Aufwandes. Es beträgt bei Verzehr eigenem Grillgutes inkl. Beilagen in unserem Haus mindestens 3,00 €/Person und Mahlzeit und/oder 1,50 €/Person und Stunde für Getränke, bei eigenem Kuchen je Backblech oder Rundform in haushaltsüblicher Größe 12,00 €, bei Fremd-Buffet mindestens 10,00 €/Person und Mahlzeit oder 200,00 €/Stunde bei komplett eigenem Verzehrsgut zuzüglich anfallender Entsorgungskosten.
Generell nicht möglich ist die Nutzung unseres Küchen- und Ausschankbereiches. Wir übernehmen auch nicht die Reinigung von Fremdgeschirr sowie seine Rückführung.
Anzahlung:
Für private, geschlossene Veranstaltungen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages der bestellten Speisen, ggf. Getränke erforderlich. Die Anzahlung deckt den Wareneinkauf und notwendige Fremdleistungen. Diese Anzahlung wird mit der Annahme des Angebotes fällig und muss spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin auf unserem Geschäftskonto eingegangen sein. Erst dann wird die Veranstaltung für uns verbindlich. Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte unserem Angebot für Ihre Veranstaltung.
Stornogebühr:
Bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 10 % der Miete des Obergeschosses berechnet, bis eine Woche vor der Veranstaltung 25 % der Miete des Obergeschosses, bei einer Stornierung in der letzten Woche bis zwei Tage vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 75 % der Miete des Obergeschosses zuzüglich 30 % der bestellten Speisen. Bei Stornierung von weniger als zwei Tagen vor der Veranstaltung werden 100 % der Miete des Obergeschosses zuzüglich 50 % der bestellten Speisen fällig. Bei weniger als 24 Stunden beträgt die Stornogebühr grundsätzlich 100 % des angenommenen Angebotes . Für den Fall einer ersatzweisen Vermietung des Obergeschosses entfällt die Stornogebühr anteilig. Gezahlte Stornogebühren werden dann zurück erstattet.
Zahlungsfrist / Zahlungsart:
Der Rechnungsbetrag ist vor Ort in bar oder sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
Schlussbestimmungen:
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gaststätte. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bei uns unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Für Problemfälle:
Minigolf-Notruf:
Mobiltelefon 0179 1215450